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Waffenrechtsänderung nur symbolisch?

Landesjagdverband lehnt geplante Verschärfungen als Alibi-Aktionen ab

Der Landesjagdverband kritisiert die geplanten Waffenrechtsänderungen, mit denen Bundesregierung und Koalition auf den tragischen Amoklauf von Win-nenden reagieren wollen, als „symbolische Handlungen“. Das Waffenrecht zu ändern, sei nicht der richtige Ansatzpunkt, um Amokläufe zu verhindern. Ver-dachtsunabhängige, nicht mit dem Grundrecht vereinbare Kontrollen sowie teure und bisher technisch nicht ausgereifte oder zugelassene Sicherungssysteme seien kaum mehr als Alibi-Aktionen. Viel wichtiger sei es, Jugendliche in ihrer Entwicklung besser zu begleiten, sie in die Gesellschaft einzubinden und ihnen Anlaufstellen im Krisenfall anzubieten.

Der Vater des Amokläufers von Winnenden, ein Sportschütze, hatte eine Schusswaffe samt Munition gesetzwidrig außerhalb des Waffenschranks auf-bewahrt und so die Tragödie ermöglicht. „Dies war ein Verstoß gegen das be-stehende Gesetz und weist keineswegs auf eine Gesetzeslücke hin“, betont der Landesjägermeister und erfahrene Jurist Dr. Dieter Deuschle. „Deutschland verfügt bereits über eines der strengsten Waffengesetze in der Welt. Auch die schärfsten waffenrechtlichen Vorschriften können den unbefugten Zugriff auf Schusswaffen nicht verhindern, wenn Waffenbesitzer gegen diese Regelungen fahrlässig oder vorsätzlich verstoßen.“

Der Landesjagdverband hat sich diesbezüglich in einem Schreiben an den baden-württembergischen Innenminister Heribert Rech sowie die Bundes- und Landtagsabgeordneten im Land gewandt. Darin wehrt er sich vor allem gegen den unbegründeten „Generalverdacht“, jede Waffe in privater Jägerhand sei eine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Nach Informationen des Deutschen Jagdschutz-Verbandes in Bonn haben Polizei und der Deutsche Städte- und Gemeindebund bereits vermeldet, dass es mehrerer tausend zusätzlicher Beamter bedürfe, um die geplanten Kontrollen überhaupt umzusetzen.

Jäger benötigen geeignete Waffen, um behördliche Abschusspläne zu erfüllen, um Wildseuchen und Verbissschäden durch Überpopulationen zu verhindern und um verletztes Wild z. B. nach Verkehrsunfällen zu erlösen. In einer weiteren Erschwerung des Waffenbesitzes für Jäger sehen diese die Erfüllung ihrer vom Staat übertragenen Aufgabe infrage gestellt.



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