Aufnahmebogen zur Ermittlung von Wildschäden

Sehr geehrte Damen und Herren

der Landesjagdverband hat in Abstimmung mit erfahrenen Wildschadensschätzern und Jagdrechtsexperteneinen neuen praxisrelevanten und rechtlich geprüften Aufnahmebogen zur Ermittlung von Wildschäden auf landwirtschaftlichen Flächen erarbeitet.Der Erhebungsbogen kann sowohl bei der gütlichen Einigung ( §18 DVO LJagdG ) als auch bei der amtlichen Schätzung mit Vorbescheid ( § 19 DVO LJagdG ) sinnvolle Verwendung finden.
Da die Gemeinden nach § 32 LJagdG für die Durchführung des Vorverfahren zuständig sind, möchten wir Sie bitten, das beigefügte Formular ihren kreisangehörigen Städten und Gemeinden zur Verfügung zu stellen. Es kann übrigens auch auf der Netzseite desLandesjagdverbandes www.landesjagdverband.de unter FORMULARE heruntergeladen werden. [mehr...]

Jägerkurs 2010/2011

Jägerkurs 2010/2011
Die Jagdschule Rhein-Neckar unter Leitung von Herrn Rudolf Ackermann übernimmt ab Juni 2010 in Kooperation mit der Jägervereinigung Mannheim die Durchführung des Jägerkurses.
Im Jahr 2010/2011 wird ausschließlich ein Wochenendkurs angeboten. Der Kurs wird hauptsächlich durch das bereits in der Vergangenheit sehr erfolgreich agierende Ausbilderteam durchgeführt. Die Erfolgsquote lag hierbei immer über dem Landesdurchschnitt.
Die Daten zum Kurs, Anmeldung etc. entnehmen sie bitte der Homepage der Jägervereinigung Mannheim http://www.jv-ma./de oder telefonisch Info unter 0621 / 72492155.

Mitnahme von Munition im Fluggepäck für Auslandsjagd - Ausnahmeregelung von neuen EU-Vorschriften
DJV erreicht Ausnahmegenehmigung für Jäger

Die Mitnahme von Munition im Fluggepäck bleibt wie bisher erlaubt. Das teilte das Bundesinnenministerium in einem Schreiben vom 15. April 2010 mit. Damit ist es dem DJV gemeinsam mit anderen Verbänden über das Forum Waffenrecht gelungen, durch frühzeitig Intervention ein drohendes Verbot über die ab dem 29. April 2010 gültigen neue EU-Verordnung (VO (EU) Nr. 185/2010) abzuwenden.

Mit Wirkung vom 29. April 2010 wird laut Schreiben des Ministeriums folgende Ausnahmegenehmigung erteilt: „Im aufgegebenen Gepäck ist das Mitführen von Munition (Patronen für Handfeuerwaffen) zum persönlichen Gebrauch für eine Person vorbehaltlich der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der aktuellen Fassung der Gefahrgutvorschriften für die Mitnahme von gefährlichen Gütern nach dem Luftverkehrsgesetz, erlaubt. Die waffenrechtlichen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.“

Diese Formulierung bedeutet im Endeffekt, dass die bisherige Handhabung letztlich beibehalten werden kann. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass bei inner- und außereuropäischen Flugreisen zusätzlich die dort gültigen Bestimmungen zu beachten sind. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes unter www.lba.de.

Mit der Bitte um Beachtung:
Veterinärdienst
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Schlachthofstr. 21, 68165 Mannheim

Aus aktuellem Anlass bitten wir Sie dringend, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren dass sie vorerst keine Füchse zur Beprobung nach Heidelberg bringen und auch keine in der Tiefkühltruhe beim Forstbetriebshof deponieren sollen.
Ausgenommen sind nur sogenannte Indikatortiere - verhaltensgestört, krank oder verdächtig - diese sind weiterhin zu beproben.
Die Entsorgung der erlegten Füchse kann wie bisher erfolgen.

Der Hintergrund ist der dass für dieses Jahr die Probenzahlen für Füchse erheblich reduziert wurden (nur noch 11 für ganz Mannheim), und es einige Jäger gibt die in diesem Jahr bereits 4-6 Füchse direkt nach Heidelberg gebracht haben (teilweise wurden bis zu 4 Füchse derselben Jagdstrecke abgegeben – was vom Standpunkt einer vernünftigen Beprobung keinen Sinn ergibt).

Die Wildschweine sollen weiter alle beprobt werden (die Wildschweinepest - Probenzahlen wurden nicht reduziert).

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hermann

Wild aus der Region

Wild aus der Region

Mannheimer Spezialitätenmetzgerei Trautmann als Erste mit Gütesiegel „Wild aus der Region“ ausgezeichnet. [mehr...]

Veränderung der Bankverbindung: Postscheckkonto gelöscht
Wir bitten um Beachtung!!

Leider wurde in vergangener Zeit mehrfach Missbrauch mit unserem Postscheckkonto betrieben. Daher waren wir gezwungen das Konto zu löschen. Zahlungsverkehr bitte künftig über unser bekanntes Konto bei der VR Bank Rhein-Neckar eG, Konto Nr. 620203, BLZ 670 900 00, Spenden auf unser Spenden-konto bei der VR Bank Rhein-Neckar eG, Konto Nr. 620211.

Waffenrechtsänderung nur symbolisch?

Landesjagdverband lehnt geplante Verschärfungen als Alibi-Aktionen ab [mehr...]

Info zum Thema Trichinenuntersuchung

Bei in Mannheim (bzw. in Baden-Württemberg) erlegten Wildschweinen wird die Trichinenuntersuchung wie bisher in Mannheim durchgeführt. Auf Weisung des Ministeriums können aber (wie bereits bekannt ist) in Mannheim zukünftig keine Trichinenuntersuchungen von in anderen Bundesländern erlegten Wildschweinen durchgeführt werden.

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