Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden durch Saatkrähen

Allgemeinverfügung durch das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz des Rhein-Neckar-Kreises

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Mitteilung des LRA RNK:

Sehr geehrte Jägerinnen und Jäger,

das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz des Rhein-Neckar-Kreises hat eine „Allgemeinverfügung für jagdausübungsberechtigte Personen und Personen mit Jagderlaubnis zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden durch Saatkrähen im Rhein-Neckar-Kreis“ erlassen: Bekanntmachung ALN 14.04.2026 - Rhein-Neckar-Kreis

Diese gilt für die landwirtschaftlichen Flächen in Altlußheim, Neulußheim, Hockenheim, Ketsch, Wiesloch, Dossenheim, Edingen-Neckarhausen, Ladenburg, Hirschberg und Weinheim vom 15.04.-30.09.2026.

Mit dieser Allgemeinverfügung wurde nun den langjährigen Forderungen der Vertreter der Landwirtschaft Rechnung getragen und eine unbürokratische Möglichkeit zum Schutz der Kulturen vor Saatkrähen geschaffen.

Diese Vorgehensweise steht allerdings in der Kritik der Naturschutzverbände und sicher auch weiter Teile der Bevölkerung. Es ist daher wichtig, umsichtig mit dem Instrument der Saatkrähenvergrämung umzugehen.

Insbesondere gilt es folgendes zu beachten:

„Jede Tötung einer Saatkrähe durch Vergrämungsabschuss ist dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, untere Naturschutzbehörde, noch am selben Tag in Textform unter Angabe von Namen und Anschrift sowie Ort, Datum und Uhrzeit des Vergrämungsabschusses zu melden. Die Meldung kann per Mail an landwirtschaft-naturschutz(at)rhein-neckar-kreis.de erfolgen.“

  

Nur wenn die Abschüsse auch wirklich gemeldet werden, kann die Untere Naturschutzbehörde die Maßnahme evaluieren. Ohne die Rückmeldung der Abschüsse besteht sonst die Gefahr, dass in den Folgejahren keine Allgemeinverfügung mehr erlassen wird – quasi mangels Notwendigkeit! Wir bitten um freundliche Beachtung und bestmögliche Unterstützung der betroffenen Landwirte um die teils enormen Schäden wie sie in den vergangenen Jahren aufgetreten sind, so gut wie möglich zu verhindern.