Aktuelle Informationen zur Brucellose

Informationen des LRA RNK zur Brucellose

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Im Oktober 2024 sind bisher bei zwei Wildschweinen im Gebiet um Eschelbronn, bei jeweils einem männlichen Wildschwein, Antikörper gegen Brucellose nachgewiesen worden.

Bislang wurden nach Auskunft des CVUA Karlsruhe bei Wildschweinen nur Antikörper gegen den Erreger Brucella suis Typ 2 nachgewiesen, der gegenüber anderen Brucelloseerregern (Brucella abortus, Brucella melitensis) ein geringeres zoonotisches Potential hat.

Da es sich bei der Brucellose um eine Zoonose handelt, empfehlen wir dennoch beim Aufbrechen Vorsicht walten zu lassen, Einmalhandschuhe zu tragen und auf bedenkliche Merkmale (hier der Geschlechtsorgane und Keimdrüsen) zu achten. Bei Schweinen, aber auch bei Rehwild verursacht die Brucellose Aborte im letzten Trächtigkeitsdrittel, die Geburt lebensschwacher Tiere, häufig Gelenksentzündungen und bei männlichen Tieren Hoden- und Nebenhodenentzündungen. Die Brucellose ist eine Zoonose und auf den Menschen durch direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten infizierter Tiere oder die Aufnahme infizierter Lebensmittel (insbesondere Rohmilch) übertragbar. Weitere Informationen, wie Symptome und Krankheitsverlauf finden Sie auf der Seite des Robert Koch Instituts oder unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Brucellose.html

Die Brucellose kann aber auch ohne sichtbare Symptome verlaufen.

Staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Brucellose werden in Haustierbeständen bei Rindern, Hausschweinen, Schafen und Ziegen ergriffen, nicht jedoch im Wildtierbestand. 

Bitte achten Sie daher verstärkt auf bedenkliche Merkmale bei erlegtem Wild, lassen dieses gegebenenfalls untersuchen oder entsorgen Sie die Tierkörper, die entsprechende Merkmale aufweisen, unschädlich über die Wildverwahrstellen. Das Fleisch von Tieren, bei denen der Verdacht auf Brucellose besteht, darf nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden. Werden lediglich Antikörper gegen Brucellose nachgewiesen, ohne Erregernachweis, und liegen auch sonst keine bedenklichen Merkmale vor, sind die Stücke tauglich.

Bei Fragen steht Ihnen das Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises gerne zur Verfügung!