unter Bezugnahme auf Ziff. 1.2.1.b) der Allgemeinverfügung des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis für die Sperrzone II vom 22.01.2025 gilt ab sofort ein
absolutes Jagdverbot
in folgendem Bereich:
Gemarkung Laudenbach gesamt
Gemarkung Hemsbach gesamt
Gemarkung Weinheim-Sulzbach gesamt
Das Jagdverbot gilt bis auf Weiteres.
Begründung: Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz soll in Anbetracht der Lage in Hessen das Jagdverbot zunächst aufrechterhalten werden. Die Entscheidung zum weiteren Vorgehen wird im Laufe der kommenden Woche getroffen.
Der erneute Ausspruch des Jagdverbots war aufgrund des Neuerlasses der Allgemeinverfügung zur Sperrzone II erforderlich.
Wir bitten um umgehende Weiterleitung dieser Information an die betroffene Jägerschaft.
Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Doreen Kuss
Dezernatsleitung
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
-Leitung Dezernat III-
Telefon: +49 6221 522-1387
Telefax: +49 6221 522-91387
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