Das mit E-Mail vom 20.02.2025 verfügte (absolute) Jagdverbot für die Gemarkungen
Laudenbach (gesamt)
Hemsbach (gesamt)
Weinheim-Sulzbach (gesamt)
wird hiermit ab sofort aufgehoben.
Es gelten die Regelungen der der Allgemeinverfügung des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis für die Sperrzone II vom 20.02.2025.
Sollten in jagdlicher Hinsicht in den nächsten Tagen Anpassungen in der genannten Allgemeinverfügung erfolgen, werden wir entsprechend informieren.
Wir bitten um umgehende Weiterleitung dieser Informationen an die betroffene Jägerschaft.
Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Doreen Kuss
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
-Leitung Dezernat III-
Telefon: +49 6221 522-1387
Telefax: +49 6221 522-91387
E-Mail: Doreen.Kuss(at)Rhein-Neckar-Kreis.de
Internet: www.rhein-neckar-kreis.de


