Jagdverbot Sperrzone II

Mitteilung des Landratsamts RNK

Erstellt am

unter Bezugnahme auf Ziff. 1.2.1.b) der Allgemeinverfügung des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis für die Sperrzone II vom 22.01.2025 gilt ab sofort ein 

 

absolutes Jagdverbot 

 

in folgendem Bereich: 

Gemarkung Laudenbach gesamt

Gemarkung Hemsbach gesamt

Gemarkung Weinheim-Sulzbach gesamt

 

Das Jagdverbot gilt bis auf Weiteres. 

 

Begründung: Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz soll in Anbetracht der Lage in Hessen das Jagdverbot zunächst aufrechterhalten werden. Die Entscheidung zum weiteren Vorgehen wird im Laufe der kommenden Woche getroffen.

 

Der erneute Ausspruch des Jagdverbots war aufgrund des Neuerlasses der Allgemeinverfügung zur Sperrzone II erforderlich. 

 

Wir bitten um umgehende Weiterleitung dieser Information an die betroffene Jägerschaft. 

 

Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Doreen Kuss

Dezernatsleitung

 

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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