Aktuelle Informationen des RNK zu ASP

geänderte Allgemeinverfügung, Drückjagden genehmigungspflichtig und Hinweis auf digitale Ministerveranstaltung

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Sehr geehrte Jägerschaft im Rhein-Neckar-Kreis,

 

I.

Zunächst weisen wir auf die geänderte ASP-Allgemeinverfügung vom 12.08.2025 hin, die seit 13.08.2025 wirksam ist; sie ist dieser E-Mail als Anhang zur Kenntnisnahme beigefügt. [Anmerkung: Die Allgemeinverfügung finden Sie hier.]

 

II.

Bezüglich beabsichtigter Drückjagden in der kommenden Saison weisen wir ergänzend zu den Bestimmungen innerhalb der Allgemeinverfügung auf den uns vom MLR übermittelten konkreten Prüfungsmaßstab für die Genehmigung/ Freigabe von Anträgen zur Durchführung von Drückjagden wie folgt hin:

 

  • Anmeldung und Freigabe durch die untere Jagdbehörde
  • Abstand zu positiven ASP Fällen von 4km (südlich der Festzauntrasse).
  • Kleinere Drückjagden bis zu einer Größenordnung von 750ha auch revierübergreifend (Die Berufsjäger können die Drückjagdplaner dazu gerne beraten)
  • Stöbern nur mit kurzjagenden Hunde
  • Einhaltung des Biosicherheitskonzeptes für Drückjagden innerhalb der Sperrzonen.

 

Anträge auf Genehmigung/ Freigabe von beabsichtigten Drückjagden richten Sie bitte rechtzeitig vorher ausschließlich an das Funktionspostfach der Jagd- und Waffenbehörde des LRA RNK: waffenbehoerde(at)rhein-neckar-kreis.de

III.

Abschließend leiten wir Ihnen im Auftrag des MLR eine Einladung für eine digitale Ministerveranstaltung zur ASP-Information und Austausch mit der Jägerschaft weiter. [Hinweis: Die Einladung ist den Mitgliedern der JV Mannheim per E-Mail zugegangen, aus Gründen des Datenschutzes werden diese Informationen nicht hier auf der Homepage veröffentlicht.]